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Bedeutung und Aufgabenstellung
des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Von Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge,Deutscher Industrie- und Handelstag, Bonn 1.

1. Weshalb benötigt man Sachverständige?

In unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus. Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muß, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder eine Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte. Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Fragen: Wie finde ich schnell den richtigen Sachverständigen? Wer garantiert, daß der gefundene Sachverständige fachlich kompetent und persönlich integer ist? Wie beauftragt man den Sachverständigen? Welche Rechte und Pflichten hat er? Was kostet er und wie haftet er? Diese und weitere Fragen werden in nachfolgender Kurzübersicht beantwortet. Darüber hinausgehende Fragen beantworten die für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zuständigen Behörden wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und - in einigen Bundesländern - auch die Architekten- und Ingenieurkammern sowie die Bezirksregierungen.

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