Bedeutung
und Aufgabenstellung
des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Von Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge,Deutscher Industrie-
und Handelstag, Bonn 1.
1.
Weshalb benötigt man Sachverständige?
In
unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag
kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr
ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus. Regierungen
und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich
von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte
benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen
Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig
einordnen zu können. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung
und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte
Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen
Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken
bewerten lassen muß, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern
soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen
oder eine Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte.
Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn
gefährliche Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen
oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen
Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgerichts-
oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich
Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen. Von
Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende
Fragen: Wie finde ich schnell den richtigen Sachverständigen?
Wer garantiert, daß der gefundene Sachverständige fachlich
kompetent und persönlich integer ist? Wie beauftragt
man den Sachverständigen? Welche Rechte und Pflichten
hat er? Was kostet er und wie haftet er? Diese und weitere
Fragen werden in nachfolgender Kurzübersicht beantwortet.
Darüber hinausgehende Fragen beantworten die für die
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
zuständigen Behörden wie Industrie- und Handelskammern,
Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und - in einigen
Bundesländern - auch die Architekten- und Ingenieurkammern
sowie die Bezirksregierungen.
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